Tischler
Der Beruf des Tischlers, oder auch Schreiner genannt, ist ein Holzbearbeitungsberuf. Dazu gehört der Möbelbau ebenso wie Bauelementeherstellung im Sinne von Holztechnik. Der Beruf ist einer der ältesten Handwerke überhaupt und trug früher auch den Namen Kistler (von der Herstellung von Kisten abgeleitet). Sogenannte Kunstschreiner werden auch Ebenisten genannt. Dieser Begriff stammt vom Ebenholz, da diese speziellen Tischler Kunst herstellten, und dafür besondere, meist nicht einheimische Hölzer verwendeten. Welche Arbeiten erledigt ein Tischler? Früher hat ein Tischler hauptsächlich Möbel gebaut, doch heute haben das durch die Industrialisierung weitestgehend Maschinen und große Fabriken übernommen. Nun noch vereinzelt werden von Tischlern Einzelstücke hergestellt, die dann von hohem Wert sind. Das Berufsbild hat sich vom „Handwerk“ in diesem Sinne hin zu beispielsweise Fertigungstechnikern im CNC-Bereich geändert. Wozu benötigt man einen Tischler beim Hausbau? Bau- und Möbeltischlereien spezialisieren sich unter Umständen auf Fenster- oder Türenbau, auch wenn diese Arbeiten ebenfalls maschinell erledigt werden können. Auch Treppen kann ein Tischler bauen oder Bodenlegearbeiten verrichteten (Parkett). Wand- und Deckenverkleidungen machen Tischler ebenfalls und arbeiten damit nicht nur in ihrer Werkstatt, sondern auch vor Ort auf der Baustelle. Zu unterscheiden ist der Tischlerberuf von dem des Zimmermanns. Dieser baut beispielsweise einen Dachstuhl. Der Tischler arbeitet als Bautischler beispielsweise an der Treppe oder als Möbeltischler an den Einbaumöbeln. Des weiteren gibt es die Spezialisierung des Modelltischlers, der Modelle als Vorstufen für Gussformen fertigt. Inzwischen ist auch diese Arbeit mehr und mehr von der coputergestützten Konstruktion verdrängt worden. Um den herrlichen Handwerksberuf "Tischler" zu erlernen, kann man in einem Handwerksbetrieb lernen oder in der Industrie als Holzmechaniker. Diese Ausbildungen sind sehr ähnlich. Normalerweise handelt es sich um eine dreijährige Lehrzeit, die im Fall des Bestehens der Prüfung mit der Aushändigung des Gesellenbriefes endet.

