Zoff lässt sich vermeiden,denn für alle Knackpunkte gibt es klare Regeln.
Mietvertrag
Einheits-Mietverträge fixieren wichtige Punkte wie Mietobjekt,-höhe,Laufzeit.
Eventuelle Mängel der Wohnung sollten in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden.Darin werden z.B. auch die Zählerstände wie Wasser,Strom und Heizung notiert,ebenso Zahl der übergebenen Schlüssel. (Der Mietvertrag vereinbart das mieten)
Kaution
Die Summe muss der Vermieter zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen.Berechtigte Forderungen des Vermieters dürfen von der Kaution einbehalten werden. Er darf das Geld plus Zinsen bei fehlerfreier Übergabe so lange behalten,bis die Betriebskostenabrechnung abgewickelt ist.Das kann bis zu sechs Monaten dauern.
Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen-und muss sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren.
Renovieren
Alle drei Jahre das Bad renovieren? Nicht mehr in jedem Fall.Der Bundesgerichtshof(BGH) entschied,dass Renovierungsklauseln mit Frist ungültig sind.Ob Schönheitsreparaturen nötig sind, entscheiden Mieter und Vermieter gemeinsam, notfalls mit Hilfe eines Sachverständigen.
Heizkosten
Überhöhte Abrechnungen muss der Mieter nicht hinnehmen.Beim Posten “Energiekosten” müssen die verbrauchte Energiemenge und die hierfür angefallenen Kosten aufgeführt sein. Fehlt eines von beiden,ist die Rechnung ist die Rechnung rechtlich ungültig.
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