Wer zur Miete wohnt

Posted by admin | Wohnen | Thursday 3 November 2011 3:53 pm

Wer zur Miete wohnt hat es nicht immer leicht, nicht nur der Vermieter kann einen das Leben schwer machen, auch andere Mieter im Haus. Hier stellt sich immer die Frage, wie friedfertig ein Mieter sein muss. Im Zweifelsfall sollte man sich immer an den Mietvertrag und die Hausordnung halten – so ist man immer auf der sicheren Seite. Grundsätzlich gilt aber als oberstes Gebot Rücksichtnahme, sowohl auf Nachbarn und Hausmitbewohner, als auch auf den Vermieter. Man sollte sich immer überlegen, wie man selbst behandelt werden möchte und durch Rücksichtnahme und Feingefühl schafft man sich auch als neuer Mieter einen guten Stand.

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Rechtschutzversicherung für Vermieter

Posted by admin | Wohnen | Saturday 27 August 2011 9:12 pm

Für Wohnungs– und Grundstückseigentümer empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Bei der Rechtschutzversicherung Vermieter werden die Prämien pro Mieteinheit berechnet. In der Regel wird eine unbegrenzte Deckungssumme vereinbart. Die Versicherung beinhaltet folgende Leistungen: Schadenersatz-Rechtsschutz für das versicherte Objekt, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Wohnungs– und Grundstücks-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz passiv und aktiv. Wichtig ist eine Rechtschutzversicherung Vermieter auch bei einer Räumungsklage. Hier kommen schnell einige Tausend Euro Anwaltskosten und Gebühren für den Gerichtsvollzieher zusammen. Deshalb ist es beruhigend wenn man eine Versicherung abgeschlossen hat, die im Streit- oder Schadensfall eine Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt bietet. Die Laufzeit der Versicherung beträgt ein Jahr und verlängert ich automatisch um ein Jahr, falls nicht drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird.

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So klappt’s mit dem Vermieter

Posted by admin | Wohnen | Wednesday 24 August 2011 8:58 pm

Zoff lässt sich vermeiden,denn für alle Knackpunkte gibt es klare Regeln.

Mietvertrag

Einheits-Mietverträge fixieren wichtige Punkte wie Mietobjekt,-höhe,Laufzeit.
Eventuelle Mängel der Wohnung sollten in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden.Darin werden z.B. auch die Zählerstände wie Wasser,Strom und Heizung notiert,ebenso Zahl der übergebenen Schlüssel. (Der Mietvertrag vereinbart das mieten)

Kaution

Die Summe muss der Vermieter zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen.Berechtigte Forderungen des Vermieters dürfen von der Kaution einbehalten werden. Er darf das Geld plus Zinsen bei fehlerfreier Übergabe so lange behalten,bis die Betriebskostenabrechnung abgewickelt ist.Das kann bis zu sechs Monaten dauern.

Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen-und muss sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren.

Renovieren

Alle drei Jahre das Bad renovieren? Nicht mehr in jedem Fall.Der Bundesgerichtshof(BGH) entschied,dass Renovierungsklauseln mit Frist ungültig sind.Ob Schönheitsreparaturen nötig sind, entscheiden Mieter und Vermieter gemeinsam, notfalls mit Hilfe eines Sachverständigen.

Heizkosten

Überhöhte Abrechnungen muss der Mieter nicht hinnehmen.Beim Posten “Energiekosten” müssen die verbrauchte Energiemenge und die hierfür angefallenen Kosten aufgeführt sein. Fehlt eines von beiden,ist die Rechnung ist die Rechnung rechtlich ungültig.

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